Roswitha Ebner
Medizinische Fußpflegerin
(Staatlich geprüfte Podologin)
Leistungen
Hygiene wird bei uns großgeschrieben
Fußpflege ist Vertrauenssache. Wir benutzen für jeden Kunden ein sterilisiertes, keimfrei verpacktes Instrumenten-Set, so wie Sie es auch von Ihrem Arzt kennen. Nur so kann die Übertragung krankmachender Keime (Bakterien, Pilze, Viren) verhindert werden. Handhygiene, Desinfektion und Sterilisation vor jeder neuen Behandlung sind obligatorisch, ebenso ein hygienischer, desinfizierter Behandlungsbereich. Wir verwenden für die Behandlung Einmalhandschuhe aus unterschiedlichen Materialien.
Liebe Patienten,
aufgrund einer auf Bundesebene abgestimmten Verwaltungsauffassung unterliegen Leistungen seit dem 01.07.2012 einer Umsatzsteuer von 19 %, soweit diese ohne ärztliches Rezept durchgeführt werden.
Leider müssen wir aus diesem Grund alle Behandlungen, die nicht vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden mit zusätzlichen 19 % abrechnen.
Heilberufliche Leistungen sind steuerfrei, wenn bei der Tätigkeit ein therapeutisches Ziel im Vordergrund steht.
Sie können diese Erhöhung umgehen indem sie sich von ihrem behandelnden Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Hautarzt, etc. auch Heilpraktiker) ein Privatrezept (evtl. gleich eine Dauerverordnung) ausstellen lassen. Damit sind unsere Leistungen auch weiterhin umsatzsteuerfrei und Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Podologische Komplexbehandlung
Inklusivleistungen der Podologischen Komplexbehandlung:
Exklusivleistungen der Podologischen Komplexbehandlung (zubuchbar):
Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen nach Hause
Der diabetische Fuß
Die Fußpflege für Diabetiker darf nur von Podologen durchgeführt werden. Sie kommt z.B. bei Diabetikern mit dem diabetischen Fußsyndrom (DFS), ohne Hautdefekt zur Anwendung und beinhaltet folgende Leistungen der medizinischen Fußpflege:
Von vielen Krankenkassen werden die Kosten größten Teils übernommen (abzüglich eines Eigenanteils). Achtung: Die Übernahme ist eine freiwillige Leistung. Der Patient kann einen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren.
Abrechnung für einen Fuß kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der andere Fuß amputiert wurde.
Mo
Di
Do
08:00 - 19:00 Uhr
08:00 - 19:00 Uhr
08:00 - 19:00 Uhr
Termine nach telefonischer Vereinbarung (0170 / 99 40 91 6 oder 08544 / 30 97 97)